ASV-Bliesransbach e.V.

Interne Vereinsbestimmungen:

Nachrangig zu der geltenden Fischereiverordnung, wurden interne Vereinsbestimmungen beschlossen.

  1. Alle Mitglieder des Angelsportvereins sind angehalten, an dem Fischgewässer ein kollegiales Verhalten zu zeigen.
  2. Jedes aktive Mitglied kann sich einen Angelplatz anlegen.
  3. Auf den angelegten Angelplätzen hat der Errichter vor anderen Mitgliedern den Vorrang.
  4. Es darf mit zwei Angelruten geangelt werden.
  5. Der Setzkescher ist verboten.
  6. Die Fangmenge liegt pro Angler bei 2500 Gramm (2.5kg).
  7. Es gelten die vorgeschriebenen Artenschonzeiten und Mindestmaße.
  8. Als Köderfische sind zugelassen:
    • Alle, jeweils nicht geschützten Fische - tot - und aus der Blies.
  9. Verboten ist das Befischen des Gewässers mit Reußen, Stell- und Wurfnetzen.
  10. Jeder Fischer ist für die Sauberkeit am Angelplatz verantwortlich.

Der Vorstand

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