ASV-Bliesransbach e.V.
Interne Vereinsbestimmungen:
Nachrangig zu der geltenden Fischereiverordnung, wurden interne Vereinsbestimmungen beschlossen.
- Alle Mitglieder des Angelsportvereins sind angehalten, an dem
Fischgewässer ein kollegiales Verhalten zu zeigen.
- Jedes aktive Mitglied kann sich einen Angelplatz anlegen.
- Das Einrichten von beanspruchbaren Angelplätzen, unmittelbar an den Bacheinläufen, ist nicht erlaubt.
- Auf den angelegten Angelplätzen hat der Errichter vor anderen
Mitgliedern den Vorrang.
- Tagesangler sollten geduldet werden.
- Es darf mit zwei Angelruten geangelt werden.
- Grund-, Stipp-, Spinn- oder Fliegenrute sind erlaubt.
- Der Setzkescher ist verboten.
- Die Fangmenge liegt pro Angler bei 2500 Gramm (2.5kg).
- Raubfische sowie Friedfische.
- Es gelten die vorgeschriebenen Artenschonzeiten und Mindestmaße.
- Siehe das saarländische Fischereigesetz.
- Als Köderfische sind zugelassen:
- Alle, jeweils nicht geschützten Fische - tot - und aus der Blies.
- Verboten ist das Befischen des Gewässers mit Reußen, Stell- und
Wurfnetzen.
- Jeder Fischer ist für die Sauberkeit am Angelplatz verantwortlich.
Der Vorstand